Liebe Mandanten,
Die Corona-Krise ist vermutlich die schlimmste Krise seit dem zweiten Weltkrieg.
Wir wollen Sie daher in dieser schwierigen Phase im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützen.
Aufgrund dessen möchten wir Sie an dieser Stelle über verschieden Dinge informieren bzw. Ihnen Hilfsmittel oder Links zur Verfügung stellen, die Ihnen möglicherweise weiter helfen können.
Mandanteninformation rund um die Corona-Krise für Arbeitnehmer / Unternehmer
Mandanteninformation – Sicher durch die Corona-Krise
Mandanteninformation – Sicher durch die Corona-Krise UPDATE
Mandanteninformation – Umsatzsteuersenkung vom 01.07.-31.12.2020
Mandanteninformation – Überbrückungshilfe
Mandanteninformation – Überbrückungshilfe – Phase II (Sept.-Dez./2020) und Novemberhilfe
Anträge auf Stundung / Ratenzahlung zur Begleichung von Steuerzahlungen bzw. Sozialversicherungsbeiträgen
Antrag auf Stundung oder Herabsetzung von Steuerzahlungen
Antrag auf Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
Diese stellen wir Ihnen zur Verfügung, da momentan in unserem Büro sehr viele Anfragen diesbezüglich eingehen und wir nicht wissen, in wie weit wir allen Anfragen gerecht werden können. Insoweit könnten Sie diese Anträge auch selbst stellen. Da die Bundesregierung hier große Unterstützung zugesagt hat, ist insoweit von kulanter Handhabung zumindest seitens der Finanzämter auszugehen. Auf Kulanz der Sozialversicherungsträger bleibt zu hoffen – einige der Kassen haben bereits signalisiert, dass ein formloser Antrag per e-mail genügen würde, um eine Stundung zu erreichen.
Eine weitere Maßnahme im Rahmen der steuerlichen Erleichterung ist die auf Elster-Antrag mögliche ERSTATTUNG DER SONDERVORAUSZAHLUNG ZUR UMSATZSTEUER 2020 – sogar unter Beibehaltung der gewährten Fristverlängerung.
Weiterhin wurden in Hessen die Abgabetermine für die Steuererklärungen für das Jahr 2018 auf den 31.05.2020 verlängert. In Bayern und weiteren Bundesländern werden die Abgabefristen auf Antrag ebenfalls bis zum 31.05.2020 verlängert.
Finanzielle Unterstützung für Unternehmen
Die Bundesregierung hat zahlreiche Maßnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft verabschiedet. Die Landesregierungen haben vereinzelt abweichende – auch weiterreichende – Maßnahmen beschlossen. Die Hessische Landesregierung hat beispielsweise die Soforthilfe für Unternehmen wie folgt gestaltet (nicht rückzahlbare Zuschüsse):
- Bis zu 5 Beschäftigte: 10.000 Euro für drei Monate,
- Bis zu 10 Beschäftigte: 20.000 Euro für drei Monate,
- Bis zu 50 Beschäftigte: 30.000 Euro für drei Monate.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie und Wohnen.
WICHTIG: Der Antrag wird auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel beantragt unter http://www.rpkshe.de/coronahilfe. Wir empfehlen dringend vorab, hierzu die Ausfüllhilfe zum Antrag zu lesen (pdf-Dokument am unteren Ende der sich öffnenden Internetseite).
Für Unternehmen, die nicht unter die oben genannten Bedingungen fallen, gibt es die Möglichkeit, günstige Kredite von der KfW zu erhalten.
In Hessen gibt es darüber hinaus die Möglichkeit, entsprechende Kredite von der WI-Bank zu erhalten.
WI-Bank – Informationen zur Hilfe für Unternehmen
WICHTIG: Bitte berücksichtigen Sie, dass die Inanspruchnahme derartiger Kredite grundsätzlich über Ihre Hausbank erfolgen muss. Die KfW bzw. die WI-Bank treten hier wie ein Bürge auf und stellen die Hausbank zum größten Teil von möglichen Ausfällen frei.
Weitere wichtige Links:
Deutscher Steuerberaterverband – Corona: Informationen für Steuerberater und Ihre Mandanten
Agentur für Arbeit – Informationen und weiterführende Links mit Anträgen zum Kurzarbeitergeld
Erreichbarkeit Ihrer Steuerkanzlei
Zu guter Letzt möchten wir Sie darüber informieren, dass auch wir möglicherweise in naher Zukunft mit dem Virus und dessen Auswirkungen umgehen müssen und für Sie weiterhin erreichbar sein wollen.
In Anbetracht der Entwicklung der Corona-Fallzahlen ist davon auszugehen, dass viele unserer Mitarbeiter, möglicherweise das ganze Team, in wenigen Tagen nur noch von zu Hause aus arbeiten können oder dürfen.
Einige Mitarbeiter/innen arbeiten bereits jetzt im Home-Office.
Per e-mail und über unsere Durchwahlen, welche Sie auf unserer Homepage finden (Rubrik „Die Kanzlei“, Unterrubrik „Das Team“), werden wir für Sie weiterhin erreichbar sein.
Bitte haben Sie Verständnis, wenn auch wir in dieser Zeit möglicherweise nicht alle Anfragen zeitgerecht bearbeiten können.
Wir wünschen Ihnen trotz – oder gerade wegen – der Krise viel Erfolg und Glück, so dass alle diese vorübergehende schlechte Phase gut überstehen mögen.
Viele Grüße
Ihr Steuerbüro Walther und Fischer und das ganze Team
Bleiben Sie gesund!

ADRESSE
Walther & Fischer
Steuerberater – Partnerschaft mbB
Birkenweiher Straße 9
63505 Langenselbold
Tel:. 0 61 84 / 20 52 6 – 0
Fax 0 61 84 / 20 52 6 – 33
info@walther-fischer.de
BÜROZEITEN
Wir sind für Sie erreichbar:
Mo – Do 08.00 – 12.00 Uhr
und 13.00 – 17.00 Uhr
Fr 08.00 – 13.00 Uhr
…und natürlich gerne auch nach Vereinbarung.
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